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BGH, 28.03.1969 - V ZR 142/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragung eines Erbbaurechts - Räumung und Herausgabe des Grundstücks - Rücktritt eines Wohnungsunternehmens von einem Bewerbervertrag unter bestimmten Voraussetzungen - Prüfung der Geeignetheit des Bewerbers - Schleppende Zahlungsweise als Rücktrittsgrund - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 744
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 15.11.1905 - V 163/05
Welche rechtliche Bedeutung hat eine nach § 326 Abs. 1 B.G.B. gestellte …
Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 142/65
Ins Leere geht auch die weitere Rüge, das Berufungsgericht habe übersehen, daß die auf nur 10 Tage bemessene Fristsetzung im Schreiben vom 3. März 1964, die dem § 58 Abs. 4 Buchst. a ZwWoBauG widersprach, keineswegs wirkungslos geblieben, vielmehr an ihre Stelle die gesetzliche Frist von einem Monat getreten sei (unter Bezugnahme auf RGZ 62, 66, 68); denn als diese in der ersten Aprilwoche ablief, wurde seitens der Klägerin kein Rücktritt erklärt.
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85
Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag
Ob es zulässig ist, einen Rücktritt aufschiebend bedingt zu erklären, hat der Senat in seinem Urteil vom 28. März 1969 (V ZR 142/65, LM Nr. 16 zu § 242 BGB) offengelassen.